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Fördermöglichkeiten

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zu den aktuellen Fördermöglichkeiten zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.

Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren -zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.

Der Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Das Weiterbildungssparen im Rahmen der Bildungsprämie
Neben dem Prämiengutschein ist das Weiterbildungssparen eine weitere Komponente der Bildungsprämie: Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem nach dem VermBG angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden.

Quellen: Merkblatt für Weiterbildungsanbieter und
Informationsblatt zum Weiterbildungssparen

Die Bildungsprämie wird bei festgelegten Beratungsstellen beantragt. Eine Übersicht erhalten Sie auf der Webseite www.bildungspraemie.info unter dem Menüpunkt "Informationen für Weiterbildungs-Interessierte".
In diesem Menü erhalten Sie auch Informationsmaterial zum Download.

Weitere Informationen auf der Webseite: www.bildungspraemie.info

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.

Erwerbstätige haben mit dem Bildungsscheck die Möglichkeit bis zu 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung erstattet zu bekommen. Der Förderhöchstbetrag beträgt 500 Euro.
Beschäftigte können innerhalb eines Jahres maximal zwei Bildungsschecks erhalten, die sie selbst beantragen können. Beantragt der Betrieb Bildungsschecks, kann der oder die Erwerbstätige zwei weitere Bildungsschecks erhalten. Unternehmen, erhalten nunmehr maximal 20 Bildungsschecks pro Jahr.

Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung. Eine kostenlose Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle ist verpflichtend. Die Beratungsstellen informieren und beraten den Interessenten über geeignete Angebote und händigen nach einer Eignungsanalyse den Bildungsscheck aus. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst.

Weitere Informationen: Webseite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur für Arbeit

Bildungsgutscheine werden von der Arbeitsagentur ausgestellt und sollen die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitssuchenden erhöhen. Normalerweise können diese Gutscheine nur bei speziell zertifizierten Einrichtungen eingelöst werden. Aber auch andere Träger wie bspw. die tele-akademie, die über keine Zulassung nach der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)" verfügen, können in Einzelfällen diese Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen einlösen. Ansprechpartner für die Einzelfallzulassung ist Ihre Arbeitsagentur vor Ort. Gesetzliche Grundlage ist § 10 SGB III in Verbindung mit § 12 AZWV.
So schreibt die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Begründung zu §12 AZWV: "Teilweise besteht die Notwendigkeit, auf Einzelfälle ausgerichtete Individualmaßnahmen kurz­fristig und personenbezogen zu konzipieren und durchzuführen. Im Sinne von frühzeitiger Durchführung und Verkürzung individueller Arbeitslosigkeit können auch die innerhalb der Bundesagentur für Arbeit dafür vom Vorstand der Bundesagentur bestimmten Stellen wie Zerti­fizierungsstellen in solchen Fällen über die Zulassung von Trägern und Maßnahmen entscheiden."
Weitere Informationen zur Weiterbildung im Rahmen des
Bildungsgutscheins.

Weiterqualifizierung während Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur fördert die Weiterbildung während der Kurzarbeitsphase von Mitarbeitern finanziell. Grundsätzliche Voraussetzung ist der Bezug von konjunkturellem (§ 169 SGBIII) oder Struktur-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGBIII). Höher qualifizierte Arbeitnehmer, wie Sie grundsätzlich für unsere Kurse in Frage kommen, können sowohl für allgemeine als auch spezifische Massnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert werden:
"Allgemein" heisst Maßnahmen die Qualifikationen vermitteln, die auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind. "Spezifische" sind Maßnahmen die den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Unternehmens betreffen. Erster Anlaufstelle für eine Beratung ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

Da die tele-akademie keine Zulassung nach der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)" besitzt, muss auch hier die Förderung der Teilnahme im Einzelfall entschieden werden. Sie ist möglich, wenn die individuelle Qualifizierungsmaßnahme ansonsten nicht durchführbar wäre. Die Förderung kann je nach individuellem Fall zwischen 25 und 80 Prozent der Lehrgangskosten betragen.

Beantragen muss die Förderung der Arbeitgeber oder der Betriebsrat.
Weitere Informationen: Webseite der Arbeitsagentur



Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Spitzencluster mit Beteiligung der HS Furtwangen und der tele-akademie zur Förderung ausgewählt. [Mehr]
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Seit 01.01.2010 gelten neue Richtlinien für die Bildungsprämie. [Mehr]
Informieren Sie sich zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten. [Mehr]
 
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